Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Informationen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch die Mario Lorek PC-Service (malogo :: computer-service) durchgeführten Reparaturmaßnahmen und – soweit anwendbar – für den Verkauf von Hard- oder Software.
1.2 Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2.1 Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die dabei zu einem Zwecke handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2.2 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die dabei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erhalten Sie keine Kopien von Anwender-Software oder Betriebssystemen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass vor unserem vereinbarten Termin zur Reparatur die Software für Ihren PC vorhanden ist. Grundsätzliche Ausnahme stellt Software dar, die kostenlos und lizenzfrei aus dem Internet beschafft werden kann.
2. Hinweise zur Datensicherung
Bei Durchführung einer Reparatur kann es zu Datenverlust kommen. Mario Lorek PC-Service übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturen, Ein- und Umbauten am PC, für eine Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine eventuelle Wiederherstellung des Datenbestandes durch Mario Lorek PC-Service, sofern eine solche möglich ist, hat der Kunde zu tragen.
3. Auftragserteilung zur Reparatur
3.1 Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die von Mario Lorek PC-Service für notwendig erachtet werden.
3.2 Mario Lorek PC-Service wird zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierende Gegenstandes notwendig ist.
3.3 Steht der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen. Das Einverständnis für eine Reparatur ist ebenfalls einzuholen, wenn sich erst bei der Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Der Kunde ist in diesem Fall zur Erstattung der bis dahin entstanden Kosten verpflichtet.
4. Ort der Reparatur
Mario Lorek PC-Service ist berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen, sofern die Reparatur nicht vor Ort beim Kunden durchgeführt wird.
5. Kostenvoranschlag, Reparaturkosten und Zahlung
5.1 Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
5.2 Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, verwendetem Material und eigenen Anfahrtskosten (Anfahrt bei vor-Ort-Terminen). Die Kosten sind der Preisliste zu entnehmen. Liegt keine Vereinbarung über eine Rechnungsstellung vor, erfolgt die Dienstleistung und/oder die Übergabe der Reparatur gegen Barzahlung.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich im Fall einer vereinbarten Vorausüberweisung oder bei Lieferung gegen Rechnung, den (Gesamt-) Betrag spätestens zehn Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung des Verkäufers in (Zahlungs-) Verzug. Bei Zahlungsverzug berechnet Mario Lorek PC- Service für Privatkunden plus 5% – für Kommerzielle und öffentliche Auftraggeber plus 8% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz.
5.4 Wählt der Kunde als Zahlungsmethode Bankeinzug, ermächtigt er den Verkäufer mit Bekanntgabe seiner Kontodaten dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten bei Fälligkeit von seinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen.
6. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
7. Vertragsabschluss bei Kauf von Hard- oder Software
Bestellungen und Aufträge Seitens des Kunden stellen verbindliche Angebote an Mario Lorek PC- Service dar. Ein für Mario Lorek PC- Service verbindlicher Vertrag kommt jedoch erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung von Mario Lorek PC- Service oder mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande. Sofern Mario Lorek PC- Service dem Kunden ein Angebot zur Lieferung oder Ausführung von Leistungen unterbreitet hat; kommt der Vertrag über diese Lieferung oder Leistung mit Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.
Zeichnungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
8. Preise
Sämtliche Preise von Mario Lorek PC- Service verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten, soweit vom Kunden ein Versand gewünscht wird. Offensichtliche Schreib- Rechen- oder Druckfehler sowie sonstige Irrtümer bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die am Tag der Auftragserteilung gültigen und vereinbarten Preise. Bei der Bestellung von Ersatzteilen behält sich Mario Lorek PC- Service grundsätzlich vor, eine Anzahlung vom Kunden zu fordern.
Sämtliche Preise verstehen sich ab Tübingen ohne Versand/Transport. Eventuell notwendige Kosten für Transport und/oder Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.
9. Lieferung
Liefertermine und –fristen sind stets unverbindlich, es sei denn, es ist abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Im Falle der Lieferung an Kaufleute, Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen geht das Risiko und die Gefahr des zufälligen Untergangs der Lieferung auf den Empfänger über, sobald die Sendung an das die Zustellung ausführende Transportunternehmen übergeben worden ist. In allen anderen Fällen erfolgt die Lieferung bis zur Übernahme beim Empfänger stets auf Gefahr und Risiko von Mario Lorek PC- Service.
Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, innere Unruhen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen sowie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, auch wenn diese bei Vorlieferanten von Mario Lorek PC- Service eintreten, hat Mario Lorek PC- Service auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen andauern, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurück zu treten. Schadensersatzforderungen des Kunden gegen Mario Lorek PC- Service aufgrund Lieferverzögerungen wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen, sofern Mario Lorek PC- Service den Kunden im Falle des Eintritts höherer Gewalt unverzüglich auf die Lieferschwierigkeiten und deren Ursachen sowie die voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerung hingewiesen hat; kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mario Lorek PC- Service zu der Verzögerung geführt hat und bereits erbrachte (teil-)Leistungen des Kunden unverzüglich nach dessen Rücktritt an den Kunden erstattet worden sind.
Mario Lorek PC- Service ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware im Eigentum von Mario Lorek PC- Service.
11. Gewährleistungsansprüche
Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde die Herabsetzung oder die komplette Erstattung des Rechnungsbetrages verlangen. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch. Es gelten die Angaben des Herstellers. Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern, zusätzlicher Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen ebenfalls keinen Anspruch.
12. Haftungsbestimmungen
12.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
12.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 8.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Mario Lorek PC-Service, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
12.3 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 8.1 noch 8.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet der Verkäufer gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
12.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
13. Datenspeicherung
Mario Lorek PC-Service verwendet die Bestandsdaten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrags. Alle Kundendaten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherte Daten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.2 Ist der Kunde Unternehmer und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Mario Lorek PC-Service in Tübingen. Die Befugnis von Mario Lorek PC-Service, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
Stand der AGB 17.03.2011