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PC-Service teilweise steuerlich absetzbar

Teilweise sind auch Computer Dienstleistungen steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

Haushaltsnahe Dienstleistungen,

können seit Januar 2009 in Höhe von max. 20% von 6000 Euro Kosten steuerlich abgesetzt werden, also maximal 1200 Euro pro Jahr.
Absetzbar sind allerdings nur reine Dienstleistungsaufwendungen. Falls ein defektes Teil im PC erneuert wird, kann man die Stundenkosten absetzen, das Ersatzteil nicht.
Voraussetzung ist eine Rechnung, die über eine Bank bezahlt wurde und das die Dienstleistung nicht über einen anderen Posten, bzw. Freibetrag abgesetzt wurde.
Dies ist keine steuerliche Beratung. Genaueres weiß Ihr Steuerberater
Mario Lorek